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Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa), SiGeKo (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren), Sicherheitsingenieure, Bauleiter, Bauingenieure, Handwerker, Entsorger, Architekten, weitere, die mit:
künstlichen Mineralfasern (ASI-Arbeiten, TRGS521),
inkl. PFAS, dies wird 2022/2023 noch verboten werden
Blei (neue TRGS 505)
in kontaminierten Bereichen (A+S Koordinator, TRGS 521),
mit Kot, Schimmelpilzen oder sonstigen biologischen Gefährdungen (DGUV Information 201-028 und DGUV Information 201-031)
und mit PAKs oder Teer (Brandschadensanierung, TRGS 551) sowie nach VdS 2357 „Richtlinien zur Brandschadensanierung“ arbeiten.
Bei Umgang mit Faserstäuben / künstlichen Mineralfasern (KMF) gemäß TRGS 521 ist die sichere Beurteilung von Schutzmaßnahmen notwendig. Bei Arbeiten in kontaminierten Bereichen ist nach der TRGS 524 („Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen“) und nach DGUV Regel 101-004 ein sicherer Umgang mit Gefahrstoffen sicherzustellen. Die Beurteilung und die Schutzmaßnahmen sind vom A+S Koordinator zu ermitteln.
Die wichtigsten Schadstoffe sind u.a.: künstliche Mineralwolle: Blei; Formaldehyd und Holzschutzmittel, z. B. Pentachlorphenol, PCP, Lindan, DDT; polychlorierte Biphenyle PCB; PAK polycyklische aromatische Kohlenwasserstoffe, Schädlingsbekämpfungsmittel, Schimmelpilze, Taubenkot ect. ASI-Arbeiten sind Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten an Asbestprodukten. A+S Koordinator ist der Arbeits- und Sicherheit Koordinator.
Ihr NutzenSie können in allen kontaminierten Bereichen als ASI und A+S-Koordinator bestellt werden.
Rechtliche / normative GrundlagenGefahrstoffverordnung
Biostoffverordnung
TRGS 521 Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle
TRGS 558 Tätigkeiten mit Hochtemperaturwolle
TRGS 551 Teer und andere Pyrolyseprodukte aus organischem Material
TRGS 505 Blei
DGUV Information 201-028 Handlungsanleitung Gesundheitsgefährdung durch biologische Arbeitsstoffe bei der Gebäudesanierung
DGUV Information 201-031 Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung nach Biostoffverordnung (BioStoffV) Gesundheitsgefährdungen durch Taubenkot
DGUV 101-004 Arbeiten in kontaminierten Bereichen
VdS 2357 Richtlinien zur Brandschadensanierung
TRGS 524 Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen
VdS 2217a Umgang mit kalten Brandstellen, Informationsblatt für Wohnungsinhaber, Mieter und Hausverwalter
Abgeschlossene Berufsausbildung oder eine gleichwertige Ausbildung sowie Erfahrung auf Baustellen und ein Grundwissen im Arbeitsschutz
AbschlussVier Fachkundekundelehrgang-Zertifikate nach:
vom Sicherheitsingenieur.NRWBenötige ich noch zusätzlich einen Kurs nach DGUV Regel 101-004 (BGR128)? Durch den absolvierten Kurs werden die Anforderungen an die Fachkunden i.S.d. der TRGS 524 (s. Anlage 2A und 2B TRGS 524) erfüllt, ein weiterer Kurs nach DGUV Regel 101-004 (BGR128) ist nicht notwendig.BildbeschreibungDer Zugang ist 12 Monate lang gültig. Der Kurs ist innerhalb der genannten Zeit erfolgreich abzuschließen.Nach Eingang der Bezahlung Ihres Kaufs sind die unten aufgeführten Inhalte verfügbar. Über den Button "Vorschau" erhalten Sie vorab einen Einblick in eine Lektion. Kurse nach TRGS 519 für Asbest dürfen wir nicht online anbieten, wir empfehlen aber als Präsenzveranstaltung folgenden Anbieter: .
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